Bestand erfassen
Legen Sie Werk, Komponistin oder Komponist, Verlag, Ausgabe, Stimmen und vorhandene Exemplare an. Auch besondere Hinweise zur Beschaffung oder Nutzung können beim Eintrag bleiben.

Für Chöre und Vereine
Chorblatt unterstützt Notenwarte, Chorleiterinnen und Vorstände beim Verwalten von Chormappen, Ausleihen und Programmen. Die Angaben bleiben für Konzertmeldung, Kopierfragen und Honorarabrechnung auffindbar.
Drei übliche Wege
Viele Chöre lösen dieselbe Aufgabe mit Kartons, Tabellen oder einzelnen Nachrichten. Jeder Weg kann für einen Moment helfen, doch bei Ausleihe, Programmplanung und rechtlichen Fragen entstehen Lücken.
Ein gemeinsames Verzeichnis
Chorblatt verbindet den physischen Notenbestand mit den Vorgängen, für die ein Chor seine Werkdaten braucht. Das System ersetzt weder Rechteinhaber noch Abrechnungsstellen, es hält die Angaben dafür strukturiert bereit.
Legen Sie Werk, Komponistin oder Komponist, Verlag, Ausgabe, Stimmen und vorhandene Exemplare an. Auch besondere Hinweise zur Beschaffung oder Nutzung können beim Eintrag bleiben.
Vermerken Sie, welche Person welche Mappe erhalten hat und wann sie zurückgegeben wurde. Vor dem nächsten Projekt ist sichtbar, welche Exemplare noch fehlen.
Stellen Sie das Programm aus den hinterlegten Werken zusammen und ergänzen Sie Aufführungsangaben. Damit liegen die Daten beisammen, die für Musikfolge, Lizenzprüfung und Honorarvorgänge gebraucht werden.
Für den Vereinsalltag
Chorblatt konzentriert sich auf die Unterlagen, die rund um Probe, Konzert und Vereinsverwaltung entstehen. Die Einträge sind auf die Arbeit mit Chorsätzen und wechselnden Besetzungen zugeschnitten.
Erfassen Sie Titel, Urheber, Verlag und weitere Angaben zu jedem Werk.
Führen Sie verschiedene Verlagsausgaben oder Bearbeitungen eines Werks getrennt.
Halten Sie fest, wie viele Exemplare je Stimme vorhanden sind.
Ordnen Sie Mappen einzelnen Sängerinnen und Sängern zu.
Sehen Sie vor einem neuen Projekt, welche Mappen noch unterwegs sind.
Stellen Sie Werke für Auftritte zusammen und ergänzen Sie Aufführungsdaten.
Notieren Sie Hinweise zu Verlag, Kopiererlaubnis oder notwendiger Klärung.
Halten Sie selbstständige Mitwirkende und Honorarvorgänge für die Prüfung fest.
Was sich dadurch ändert
Wenn das Wissen über den Notenschrank und das letzte Konzert an einer Stelle liegt, können Aufgaben im Vorstand leichter übergeben werden. Chorblatt schafft eine gemeinsame Arbeitsgrundlage, ohne die rechtliche Prüfung zu ersetzen.
Vor einer Bestellung oder Neuauflage sehen Sie, welche Ausgabe und welche Stimmen vorhanden sind. Das verringert Entscheidungen auf Verdacht.
Wechselt das Amt der Notenwartin oder des Notenwarts, bleibt das Verzeichnis erhalten. Neue Verantwortliche müssen nicht bei null anfangen.
Programm und Werkangaben werden während der Planung gesammelt statt nach dem Auftritt rekonstruiert. Das erleichtert die Vorbereitung von Meldungen.
Hinweise zum Kopieren werden am Werk notiert und nicht nur mündlich weitergegeben. Bei Unsicherheit bleibt erkennbar, dass eine Erlaubnis geklärt werden muss.
Rechtsrahmen kennen
Chorblatt gibt keine Rechtsberatung und entscheidet nicht über einzelne Nutzungsrechte. Die folgenden Grundlagen erklären, warum vollständige Werk- und Vorgangsdaten im Verein wichtig sind.
Für grafische Aufzeichnungen von Werken der Musik gilt die Privatkopieschranke nicht. Eine Vervielfältigung ist in diesem Bereich grundsätzlich nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig, soweit keine besondere gesetzliche oder vertragliche Erlaubnis greift.
Grundlage: § 53 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz, UrhGVereine können als Verwerter zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein, wenn sie selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Meldepflichtige müssen die Entgelte für das Vorjahr bis zum 31. März melden.
Grundlage: §§ 24, 27 Abs. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVGEine steuerbegünstigte Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke richten. Die Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung ist durch Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
Grundlage: §§ 51 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 63 Abs. 3 Abgabenordnung, AO
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Chorblatt. Zur Autorenseite
Chorblatt befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Chöre und Verbände, die das Werkzeug im eigenen Ablauf erproben und Rückmeldung geben möchten.
Einfach je Chor
Der Zugang richtet sich nach der Organisationsform und dem Umfang der Einführung. Für einzelne Chöre ist der Jahrespreis auf einen überschaubaren Vereinsbeschluss zugeschnitten.
Für Chöre, die Bestand und Arbeitsweise zunächst gemeinsam durchgehen möchten.
39 Euroeinmalig
Für einen Laienchor oder Gesangverein mit eigenem Notenbestand.
89 Europro Jahr
Für Chorverbände, die zwanzig Mitgliedschören einen Zugang ermöglichen möchten.
1.290 Europro Jahr
Alle Preise verstehen sich pro Jahr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Kündigung und genaue Leistungsumfang werden vor dem Abschluss transparent vereinbart.
Fragen aus der Praxis
Diese Antworten beziehen sich auf den vorgesehenen Einsatz von Chorblatt in Laienchören und Gesangvereinen.
Nein. Chorblatt erstellt keine Meldung im Namen des Veranstalters und übermittelt keine Musikfolge an die GEMA. Es hilft dabei, Werk- und Programmdaten während der Konzertplanung vollständig festzuhalten, damit sie für den jeweiligen Meldeweg bereitliegen.
Nein. Die Software erteilt keine Kopiererlaubnis. Gerade für Noten gelten besondere urheberrechtliche Regeln; ob eine Nutzung zulässig ist, hängt von Werk, Rechteinhaber, Vertrag und konkretem Fall ab.
Ja. Eine Bearbeitung oder Verlagsausgabe kann sich von einer anderen Fassung unterscheiden. Deshalb sollen Ausgaben getrennt im Bestand geführt und dem Konzertprogramm eindeutig zugeordnet werden.
Das Verzeichnis soll dem Chor gehören, nicht einer einzelnen Person. Bei einer Übergabe kann die neue verantwortliche Person Bestand, Ausleihen und frühere Programme nachvollziehen.
Nein. Das Angebot richtet sich besonders an Laienchöre und Gesangvereine mit überschaubarem, aber über Jahre gewachsenem Bestand. Auch bei 25 bis 90 Sängerinnen und Sängern sind vollständige Stimmen und Rückgaben ein wiederkehrendes Thema.
Chorblatt kann Honorarvorgänge und beteiligte selbstständige Personen als Unterlage festhalten. Ob Künstlersozialabgabe anfällt und welche Meldung erforderlich ist, muss der Verein anhand seiner konkreten Tätigkeit prüfen.
Sie können eine Vorführung anfragen und Ihren heutigen Ablauf schildern. Wenn Chorblatt zu Ihrem Verein passt, besprechen wir einen frühen Zugang und welche Rückmeldungen für die Weiterentwicklung hilfreich sind.
Chorblatt Magazin
Das Magazin ordnet Fragen ein, die vor Konzerten, beim Kopieren von Noten und bei der Vereinsverwaltung wiederkehren.
Diese Checkliste führt die prüfbaren Schritte vor einem Chorkonzert in einer sinnvollen Reihenfolge zusammen. Jeder Punkt begründet, warum er für ausreichende Noten, rechtmäßige Nutzung und eine vollständige Nachbereitung nötig ist.
Der Beitrag ordnet Zuständigkeiten im Chorverein rechtssicher und alltagstauglich zu. Er zeigt, welche Aufgaben Vorstand, Notenwartin, Chorleitung, Kassenwart und externe Stellen tatsächlich haben.
Der Beitrag analysiert typische Brüche zwischen Notenschrank, Ausleihliste und Probe. Zu jedem Fehler nennt er die konkrete Folge für Bestand oder Konzertvorbereitung und ein praktikables Gegenmittel.
Pilotphase mitgestalten
Sie möchten sehen, ob Chorblatt zu Ihrem Chor oder Verband passt? Fragen Sie eine Vorführung, einen frühen Zugang oder ein Verbandsbündel an.
Beschreiben Sie Ihren Chor, Ihren Notenbestand oder die Frage vor dem nächsten Konzert. So kann die Vorführung an Ihren Vereinsalltag anknüpfen.